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Einspruch erheben

См. также в других словарях:

  • Einspruch erheben — Beschwerde einlegen (gegen/bei); beeinspruchen (österr.); Einspruch einlegen; einwenden; Einwand erheben; Einwendung machen …   Universal-Lexikon

  • Einspruch — Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; Widerspruch; Intervention (fachsprachlich); Einwe …   Universal-Lexikon

  • erheben — protestieren; aufbegehren; auflehnen; rebellieren; widersetzen; opponieren; sträuben; ermitteln; messen; abmessen; vermessen; eichen; …   Universal-Lexikon

  • Einspruch einlegen — beeinspruchen (österr.); einwenden; Einwand erheben; Einwendung machen; Einspruch erheben (gegen) …   Universal-Lexikon

  • Einspruch — Ein|spruch ; Einspruch erheben …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einspruch — Der Einspruch ist ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Der Einspruch im Steuerrecht (§§ 347 367 AO) 2 …   Deutsch Wikipedia

  • erheben — er·he̲·ben; erhob, hat erhoben; geschr; [Vt] 1 etwas erheben etwas aus einem bestimmten Grund in die Höhe heben ≈ emporheben <das / sein Glas auf jemandes Wohl, die Hand zum Gruß / Schwur erheben; etwas mit erhobener Hand tun> 2 etwas… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Einspruch — der Einspruch, ü e (Mittelstufe) Widerspruch, Protest gegen etw. (vor allem in Gerichtsverhandlungen) Beispiel: Der Richter hat den Einspruch zurückgewiesen. Kollokation: Einspruch gegen etw. erheben …   Extremes Deutsch

  • Einspruch — a) Aber, Beanstandung, Bedenken, Beschwerde, Einwand, Einwendung, Protest, Reklamation, Verwahrung, Vorbehalt, Widerrede, Widerspruch; (bildungsspr.): Veto; (Dipl.): Demarche. b) (österr., schweiz.): Einsprache; (Rechtsspr.): Anfechtung, Berufung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einspruch — Ein·spruch der; Jur, Admin geschr; eine schriftliche Erklärung (in einer vorgegebenen Form), dass man eine Entscheidung, ein Urteil o.Ä. nicht akzeptiert ≈ Protest <Einspruch (gegen etwas) erheben, einlegen; einem Einspruch stattgeben> || K …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Einspruch — I. Zivilprozess:1. E. gegen Versäumnisurteil: Einzig zulässiger Rechtsbehelf gegen ⇡ Versäumnisurteile (§ 338 ZPO). Frist: Der E. muss bei einem vom Amtsgericht und Landgericht erlassenen Versäumnisurteil binnen zwei Wochen (§ 339 ZPO) und bei… …   Lexikon der Economics

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